Category: Topmeldungen

Armatix geht nun gegen Waffenhersteller vor

Von , 15. April 2010 00:48
Böse Überraschung: Kurz nach der IWA & OutdoorClassics durchsuchten Mitarbeiter des Bundeskartellamts die Räumlichkeiten der Firmen Heckler& Koch und Carl Walther wegen des Verdachts auf Wettbewerbsverhinderung.
Ein Sprecher des Bundeskartellamts bestätigte: "Das Unternehmen Armatix hat gegen verschiedene Hersteller von Handfeuerwaffen Untersuchungen initiiert. Das Bundeskartellamt hat in diesem Zusammenhang Durchsuchungen bei den betroffenen Firmen durchgeführt." Die Behörde hat sich zu den betroffenen Firmen nicht weiter geäußert, bestätigt sind die Untersuchungen bei Walther und HK. Weiter lesen 'Armatix geht nun gegen Waffenhersteller vor'»

MdB Wolff (FDP) hält nichts von biometrischen Sicherungssystemen

Von , 12. April 2010 21:19
Eine kurze, aber sehr erfreuliche Meldung: Hartfrid Wolff, MdB und Vorsitzender des Arbeitskreises Innen und Recht der FDP-Bundestagsfraktion hat sich gegenüber Vertretern von prolegal klar zum Thema biometrische Sicherungssysteme geäussert. Er halte, so seine erfreulich klare Aussage, "nach wie vor nichts von biometrischen Sicherungssystemen bei Waffenschränken als auch bei der Waffe selbst".

hetzt weiter gegen Schützen

Von , 30. März 2010 13:58

Die kleine Splittergewerkschaft Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) setzt seine populistische Kampagne gegen Sportschützen fort. In der Mitgliederzeitschrift "Der Kriminalist" 4/2010 schreibt der Vorsitzende Klaus Jansen: "Noch immer kommen junge Männer, die auf dem Kriegspfad sind, viel zu leicht an Waffen." ..... "Noch immer sind schwere Waffen in Privathand legal, noch immer dürfen Waffen und Munition in der derselben Wohnung aufbewahrt werden." Und weiter: "Das Hobby des Schießsports hat in Deutschland in der Abwägung offenbar nach wie vor Vorrang vor Menschenleben."
Weiter warmgehalten wird auch die Behauptung, dass Stichproben in Baden-Württemberg zufolge mehr als die Hälfte der Waffenbesitzer ihre Pistolen und Munition nicht wie vorgeschrieben unter Verschluss hielten. Diese Aussage geht auf eine Presseerklärung des Stuttgarter Innenministeriums zurück. In dieser Erklärung war verschwiegen worden, dass es sich bei den kontrollierten Personen um diejenigen gehandelt hatte, bei denen bereits vorher ein Verdacht auf nicht vorschriftsgemäße aufbewahrung bestanden hatte. Die Aussage des Innenministeriums stellte deshalb die Situation völlig verfälscht dar. (www.bdk.de)

Positionen der Kandidaten

Von , 26. März 2010 10:12
Der Landtagswahlkampf zur Wahl in Nordrhein-Westfalen geht in die heisse Runde.
Prolegal hat deshalb die Parteien und Ihre Kandidaten für den kommenden Landtag angeschrieben und Sie um eine klare Positionierung hinsichtlich der folgenden Fragen zum legalen Waffenbesitz gebeten. 
Die Antworten und eine Statistik über die gegebenen Antworten werden wir hier veröffentlichen..
Selbstverständlich werden wir auch die Kandidaten herausstellen, die sich einer Antwort oder einer Positionierung verweigern. Weiter lesen 'Positionen der Kandidaten'»

International Association for the Protection of Civilian Arms Rights

Von , 13. März 2010 01:28

IAPCAR - International Association for the Protection of Civilian Arms Rights

Während der Waffenmesse IWA in Nürnberg wurden Gespräche mit der NRA und Lobbyorganisationen u.a. von Kanada, England, Italien und Norwegen geführt. prolegal wurde als Deutsche Vertretung in die interantionale Organisation IAPCAR - International Association for the Protection of Civilian Arms Rights aufgenommen. Diese hat zum Ziel Verschärfungen in der Waffengesetzgebung durch Bündelung internationaler Interessen auf UN Ebene zu verhindern und dort gegen weitere Einschränkungen des privaten Waffenbesitzes vorzugehen. Wir werden weiteres darüber berichten.

Keine Übermittlung von Sportschützendaten an Schulen

Von , 4. März 2010 10:03
In Schleswig-Holstein wird öffentlich darüber diskutiert, ob es sinnvoll und aus dem Blick des Datenschutzes zulässig sei, Schützenvereine zu verpflichten oder zu veranlassen, Daten über ihre minderjährigen Mitglieder an deren Schulen zu übermitteln. Zweck des Ganzen soll sein, den Pädagogen die Möglichkeit zu geben, auf die "waffenkundigen Schüler" einzuwirken. Man könnte dies auch so interpretieren, dass die Schule "potentielle Attentäter" im Vorfeld identifizieren kann. Zum Teil wurde in unterschiedlichen Pressemitteilungen auch kolportiert, dass die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Schleswig-Holstein, das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) gefordert habe, eine entsprechende Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Sportschützendaten an Schulen zu schaffen. Der Leiter des ULD, Thilo Weichert, hat nun dem Vorhaben eine Absage erteilt und auch dementiert, dass es von Seiten des ULD überhaupt eine solche Forderung gegeben habe. In einer Pressemitteilung teilte er am 03.03. mit, dass es aus Datenschutzsicht für "für derartige Vorrats-Datenübermittlungen keinen Anlass und keine Rechtfertigung" gäbe. "Die Amokläufe in Schulen der Vergangenheit in Deutschland betrafen – soweit dem ULD bekannt – ausschließlich ehemalige Schüler bzw. solche, die kein Mitglied in einem Schützenverein waren" ist in der Pressemitteilung weiter zu lesen. Herr Weichert hoffe und gehe davon aus, "dass in Schützenvereinen die jungen Mitglieder massiv zu einem sorgsamen Umgang mit ihren Waffen angehalten werden." Davon abweichende Erkenntnisse habe er bis heute nicht. Unerfindlich sei ihm auch, was eine Schule mit den erlangten Informationen anfangen soll. Für eine solche Datenübermittlung gäbe es zudem derzeit keine Rechtsgrundlage.  Diese sei durch ein Gesetz, eine Vereinssatzung oder durch freiwillige Einwilligungen (des betroffenen Schülers) herstellbar. Das ULD sähe aber keine Veranlassung, derartige Rechtsgrundlagen zu schaffen. Abschließend schreibt der ULD: „Die Hoffnung, mit Datensammelei – auf Verdacht und ins Blaue hinein – mehr Sicherheit schaffen zu können, ist – wie in vielen anderen Fällen – auch hier trügerisch.“

oder: Der Blockwart lässt grüßen

Von , 4. März 2010 06:00
Ein Gastkommentar von Dr. David Schiller Natürlich mußte es so kommen:  Je näher der Jahrestag von Winnenden heranrückte, um so mehr über- schlugen sich die Medien mit mehr oder weniger sinnvollen Beiträgen zum Thema "Amok-läufen an Schulen" und Ratschlägen, wie man sie verhindern könnte. Den Vogel schossen dabei die Lübecker Nachrichten mit ein, zwei Meldungen Ende Februar ab. Im Zentrum standen dabei die hausgemachten Erkenntnisse eines Lokalpolitikers der Grünen, Karl-Heinz Haase, 57 Jahre alt, seines Zeichens Diplompsychologe. Der habe - so die LN am 26.2 - die deutschen Fälle ausgewertet und eine "Risikomatrix" erstellt, und biete nun sein Wissen den Schulen kostenlos an. Denn in Lübeck, so die reißerische Überschrift der LN seien die "Schulen schlecht gestützt."  Deshalb schlägt Haase auch vor, dass die Schützenvereine ihre jungen Schützen den Schulen melden sollen: “Trotz datenschutzrechtlicher Bedenken fordert der Psychologe einen Informationsfluss zwischen Schützenvereinen und Schulen,” so die Lübecker Gazette. Aber warum gerade in Lübeck fragt sich da der aufgeschreckte Leser? Haase und die LN liefern die Begründung: Haase habe "recherchiert, wie viele Lübecker Jugendliche legalen Zugang zu Schusswaffen haben. In sieben Vereinen mit 645 Mitgliedern trainierten im vergangenen Jahr 45 Jugendliche.” Haase weiter: “Hinzu kommt die unbekannte Zahl derjenigen, die mit ihren Vätern auf dem Schießstand trainieren.“  Nun sind Sportschützen und Jäger von den Grünen schon einiges gewohnt — man erinnere sich nur an Cem Özdemirs Forderungen zu Waffenrechtsverschärfungen nach Erfurt - die alle schon lange Bestandteil des WaffG waren. Oder Claudia Roths undifferenzierte Beiträge vom letzten Jahr zum Schießsport und zum “Einknicken vor der Waffenlobby”, die nun in so schönem Widerspruch zu ihrer Ablehnung von Generalverdacht bei der Vorratsdatenspeicherung stehen. Wie es gerade so passt. Aber der grüne Lübecker Lokalmatador, Karl-Heinz Haase, argumentiert anders. Er versucht, sich  einen wissenschaftlichen Anstrich zu geben. Und die Lübecker Nachrichten gehen ihm dabei auf den Leim: “Die Amokläufe an deutschen Schulen hätten gezeigt, dass alle Täter ‘stille Waffennarren’ gewesen seien”,  berichten sie, ohne nachzufragen, wie man denn einen solchen “stillen”  Narren erkennen solle. Leider schaltet bei vielen Journalisten das kritische Bewußstein automatisch aus, wenn es um Waffen geht — so auch bei LN-Chefkorrespondent Curd Tönne- mann und LN-Lokalredakteur Kai Dordowsky, die für diese birnenreifen Beiträge verantwortlich zeichneten. Denn während weltweit Kriminologen und andere Wissenschaftler resigniert zugeben müssen, dass die üblichen Profiling-Schemata bei jugendlichen Amokläufern und Selbstmord-Attentätern versagen, hat man in Lübeck laut LN den Durchblick: “Es gibt kein anderes Delikt mit einem solch homogenen Muster“, erklärt der Psychologe. Haase spricht von einer Risiko-Population.” Und auch auf das Wie und Woher weiß die LN eine Antwort: “Haase stützt sich dabei auf eine Studie der Technischen Universität (TU) Darmstadt.”  Denn die einzelnen Elemente  wie männlich, jung, isoliert, keine Freundin, ein Hang zu Horrorvideos und Computerspiele stünden auch “in der Deutschen Amokstudie (sic!) der Technischen Universität Darmstadt, die der Politiker in Lübeck publik machen möchte.”  Schade nur, dass sich gerade diese hier so hochgelobte  Studie  von Dr. Jens Hoffmann, Karoline Roshdi und Dr. Frank Robertz wissenschaftlich auf einer viel zu schmalen Sammlung von nur sieben deutschen Amok-Vorfällen der Jahre 1999 bis 2006 bewegt - nicht anders wie die “Expertise” vor dem Innenausschuß  der Frau Professorin Bannenberg vor dem Innen, für die es ja auch keine weiblichen Amoktäter gab. Weder die jüngsten Vorfälle von St. Augustin, Ansbach, Ludwigsburg wurden berücksichtigt, noch unzählige andere polizeilich erfaßte Vorfälle, die schon im Vorfeld erkannt und von daher nichtzur Durchführung kamen oder keine so tragischen Folgen hatten. Dafür finden die Lübecker Journalisten auch gleich hochkarätigen Beistand für die Meldepflicht der als potentielle Amokläufer unter generalverdacht gestellten Jungschützen: Die stellvertretende Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes,  Marit Hansen,  lieferte der LN sogar noch weitergehende Vorschläge: “Sportschützenvereine sollten sich am besten eine entsprechende Satzung geben.“ Der Betroffene würde gleich mit seiner Unterschrift in die Weitergabe seiner persönlichen Daten einwilligen. Vorstellbar wäre auch, dass Jugendliche nur bei Schützenvereinen aufgenommen würden, wenn sie einen Beleg über die entsprechende Information ihres Schulleiters beibringen...” Zwar zeigte sich das Kieler Bildungsministerium und verwies auf die fehlende Rechtsgrundlage. Aber da wußte die Datenschützerin flink Abhilfe: “Dann muss sie eben geschaffen werden.”  Ganz offensichtlich hat die Dame den Sinn ihres Amtes irgendwie verkannt. Es focht auch die LN-Schreiber, dass sich der norddeutsche Schützenverbandspräsident Peter Eyfarth vehement gegen Blockwartmentalität, Vorverurteilung und Generalverdacht aussprach. Er wurde nur mit dem Satz zitiert: “Wenn der Gesetzgeber die Voraussetzungen ändert, werden wir uns dem nicht verschließen.” Schade nur, dass die Lösung des Lübecker Grünen beim Realitätscheckversagt: In Bad Reichenhall, Erfurt, Emsdetten und Ludwigshafen beispielsweise waren die Täter Ex-Schüler, die aus dem Melderaster gefallen wären. In St. Augustin war es ein Mädchen, sie benutzte Messer oder Molotow-Cocktails, genauso wie die Täter von  Ansbach, Meissen oder Ludwigshafen. In diesen Fällen gab es auch keine Schützenvereinsmitgliedschaft, genausowenig wie bei den Schützen Coburg, Emsdetten oder Winnenden.

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