Claudia Roth veranlasst die folgende
Richtigstellung
„Bei einer Polizeikontrolle … soll den Beamten eine Walther PPK in Ihrer Handtasche aufgefallen sein, für welche Claudia Roth einen Waffenschein dabei gehabt haben soll. Offenbar handelte es sich um eine Waffe, die sie in Ihrer Funktion als Bundestagsabgeordnete erhalten kann.“
Hierzu stellen wir richtig:
Frau Claudia Roth ist nicht bei einer Polizeikontrolle mit einer Walther PPK in der Handtasche aufgefallen. Sie besitzt keine Waffe, auch nicht in der Funktion als Bundestagsabgeordnete. Frau Claudia Roth besitzt keinen Waffenschein.
Die Redaktion
Das Recht zur Richtigstellung ist in den jeweiligen Pressegesetzen der deutschen Bundesländer geregelt und entspricht im Übrigen guten journalistischen und demokratischen Gepflogenheiten. Im Internetbereich bezieht sich das Recht zur Gegendarstellung auf Online-Medien, es ist im § 10 des Mediendienste-Staatsvertrages (MDStV) vom August 1997 verankert. Die Veröffentlichung einer Richtigstellung erfolgt immer ohne Rücksicht auf ihren tatsächlichen Wahrheitsgehalt, den wir von hier aus auch nicht bewerten können, da wir nicht in Ihre Handtasche sehen konnten. Die uns vorliegenden Beweismittel lassen nicht auf den Inhalt der Handtasche zu einem gewissen vergangenen Zeitpunkt schließen. Daher veröffentlichen wir diese „Richtigstellung“, ohne sie auf Ihren Wahrheitsgehalt zu werten.
 Prolegal als Vertretung von legalen Waffenbesitzern weiß um die hohe Bedeutung des Richtigstellungsanspruchs nicht zuletzt, weil Jäger und Sportschützen in den Medien immer wieder herabwürdigender und mit Unwahrheiten gespickter Berichterstattung ausgesetzt sind. Prolegal legt Wert darauf zu betonen, dass der Anstoß zu der Nachforschung, ob Claudia Roth eine Pistole zur ihrem Schutz führt, aus Polizeikreisen stammt, wo dies mindestens seit Mitte 2011 offen geäußert wird.
Bei entsprechenden Recherchen in Fachkreisen wurde Prolegal auf Nachfragen versichert, dass es durchaus nicht ungewöhnlich sei, dass Politiker und Bundestagsabgeordnete zur Eigensicherung die entsprechenden waffenrechtlichen Genehmigungen auf Antrag erhalten und Schusswaffen führen, wie beispielsweise der damit in die Presse geratene ehemalige Justizminister Baden-Württembergs Ulrich Goll. Auf dem Höhepunkt des Baader-Meinhof-Terrorismus, wahrend des „Deutschen Herbst 1977“ wurden die Bundestagsabgeordneten sogar in einer Parlamentsdebatte dazu aufgefordert, sich entsprechend zu schützen.
Und da Frau Roth aufgrund ihres oft vehementen politischen Auftritts nicht nur Sympathien erntet, sondern in gewissen extremistischen Kreisen auch stark angefeindet wird, kann man sie durchaus zu den besonders gefährdeten Personenkreis rechnen, der im deutschen Waffengesetz mit dem Recht zum Führen einer Pistole oder Revolver berücksichtigt wird. Von daher gab die uns vielfach zu Ohren gekommene Geschichte über die PPK und die Verkehrskontrolle durchaus glaubhaft Anlass zu dem Aufruf.

