Frau Claudia Roth ist nicht bei einer Polizeikontrolle mit einer Walther PPK in der Handtasche aufgefallen. Sie besitzt keine Waffe, auch nicht in der Funktion als Bundestagsabgeordnete. Frau Claudia Roth besitzt keinen Waffenschein.
Die Redaktion
Das Recht zur Richtigstellung ist in den jeweiligen Pressegesetzen der deutschen Bundesländer geregelt und entspricht im Übrigen guten journalistischen und demokratischen Gepflogenheiten. Im Internetbereich bezieht sich das Recht zur Gegendarstellung auf Online-Medien, es ist im § 10 des Mediendienste-Staatsvertrages (MDStV) vom August 1997 verankert. Die Veröffentlichung einer Richtigstellung erfolgt immer ohne Rücksicht auf ihren tatsächlichen Wahrheitsgehalt, den wir von hier aus auch nicht bewerten können, da wir nicht in Ihre Handtasche sehen konnten. Die uns vorliegenden Beweismittel lassen nicht auf den Inhalt der Handtasche zu einem gewissen vergangenen Zeitpunkt schließen. Daher veröffentlichen wir diese „Richtigstellung“, ohne sie auf Ihren Wahrheitsgehalt zu werten.
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